Vom Fischereimanagement Salzkammergut betreiben wir ein Bruthaus in Ebensee und eine kleine Fischzucht in Altmünster. Bei der Dokumentation von Aufzeichnungen über die Abläufe in unserer Fischzucht haben wir uns für ein „Online Fischbuch“ entschieden um jederzeit den Stand in der Anlage verfolgen zu können.

Die Dokumentation ist im wesentlichen die Grundlage einer Guten Fischzucht und erleichtern das Erkennen und Beheben von Problemen und Fehlern. Das Führen bestimmter Aufzeichnungen ist gesetzlich verankert. Die Aquakultur-Seuchenverordnung sieht in § 8 die Buchführung vor mit
verpflichtenden Aufzeichnung über
- Tierbewegungen
- Mortalität
- Ergebnisse der Eigenkontrollen
- Hygienemaßnahmen
- Gemäß Tierarzneimittelkontrollgesetz muss jede Arzneimittelanwendung
dokumentiert werden. - Darüber hinaus ist es sinnvoll z.B. regelmäßig die Wasserqualität zu überprüfen und aufzuzeichnen oder sich Sofortmaßnahmen im Anlassfall zu notieren.
- Um alle Aufzeichnungen griffbereit zu haben haben wir das Teichbuch über die Homepage:
https://huberpower.ocm
jederzeit abrufbar. - Hier sind verschiedenen Formblätter sowohl für verpflichtende als auch freiwillige
Dokumentationen enthalten. - Das Teichbuch kann ergänzend als Beilage sonstige Aufzeichnungen (z.B. ÖPUL), Bestätigungen
(Amtstierarzt, Betreuungstierarzt), Befunde (Tierarzt, Labor), Teilnahmebestätigungen über Fortbildungen, Rechtsvorschriften usw. enthalten. - Ein wichtiger Teil ist die Dokumentation der Fischbewegungen der Zu- und Verkäufe werden mit einer fortlaufenden Nummer versehen, die sich dann auch auf den beiliegenden Unterlagen (Lieferschein, Gesundheitsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung etc.) wiederfindet und somit eine lückenlose Überprüfung gestattet.
- Eigenkontrollmaßnahmen umfassen neben der Überprüfung des Gesundheitsstatus und der Beratungstätigkeit auch die Überprüfung der Hygienepraxis. Ein ordentlich geführtes Teichbuch erleichtert allen beteiligten Personen die Überprüfung und spart Zeit und Geld!
Gemäß Tierarzneimittelkontrollgesetz muss jede Arzneimittelanwendung dokumentiert werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll z.B. regelmäßig die Wasserqualität zu überprüfen und aufzuzeichnen oder sich Sofortmaßnahmen im Anlassfall zu notieren. Um alle Aufzeichnungen griffbereit zu haben kann ein Teichbuch angelegt werden, das aus verschiedenen Formblätter sowohl für verpflichtende als auch freiwillige Dokumentationen besteht.
Diese Aufzeichnungen, werden für die vom „Fischereimanagement Salzkammergut“ auf der Homepage eingesehen und ausgedruckt werden. Unser „Online-Teichbuch“ kann ergänzend als Beilage sonstige Aufzeichnungen (z.B. ÖPUL), Bestätigungen (Amtstierarzt, Betreuungstierarzt), Befunde (Tierarzt, Labor),
Teilnahmebestätigungen über Fortbildungen, Rechtsvorschriften usw. enthalten.
Zu- und Verkäufe werden mit einer fortlaufenden Nummer versehen, die sich dann auch auf den beiliegenden Unterlagen (Lieferschein, Gesundheitsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung etc.) wiederfindet und somit eine lückenlose Überprüfung gestattet. Im Rahmen der behördlichen Kontrollen wird neben der Besichtigung eines Zuchtbetriebes insbesondere die Dokumentation der Fischbewegungen kontrolliert, die Eigenkontrollmaßnahmen umfassen neben der Überprüfung des Gesundheitsstatus und der Beratungstätigkeit auch die Überprüfung der Hygienepraxis. Ein ordentlich
geführtes Teichbuch erleichtert allen beteiligten Personen die Überprüfung und spart Zeit und Geld!
Hinweis: Im Teichbuch wurde zur leichteren Lesbarkeit die männliche Form personenbezogener Hauptwörter verwendet. Frauen und Männer werden jedoch gleichermaßen angesprochen.