Gemäß § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 können Gebiete, durch Verordnung der Landesregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden, wenn das öffentliche Interesse am Naturschutz alle anderen Interessen überwiegt. Soweit… [Weiterlesen]
Kategorie: BEWIRTSCHAFTUNG –
BEWIRTSCHAFTUNG
KW BAD GOISERN NACHBESSERUNGEN
Im Unterwasser des KW Bad Goisern sind im Bereich der Unterwasseradaptierung in jenenBereichen und in jenem Ausmaß Strukturelemente (z.B. Störsteingruppen, Raubäume, etc.)einzubauen, wie dies ohne maßgebliche Auswirkungen auf die Unterwasserspiegellagemöglich… [Weiterlesen]
