{"id":22450,"date":"2022-08-14T11:10:52","date_gmt":"2022-08-14T09:10:52","guid":{"rendered":"http:\/\/huberpower.com\/wordpress\/?page_id=22450"},"modified":"2024-03-25T14:04:06","modified_gmt":"2024-03-25T13:04:06","slug":"fischereiornung-ffw-version-2021","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/huberpower.com\/wordpress\/?page_id=22450","title":{"rendered":"FISCHEREIORNUNG ISCHLER TRAUN (VERSION 2021)"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Prolog<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Fischereiordnung wird vom Vorstand des Vereins \u201eFFW\u201c periodisch neu erstellt beziehungsweise an die, in den jeweiligen Pachtgew\u00e4ssern entstehenden dynamischen Ver\u00e4nderungen angepasst. Diese Vorgehensweise erm\u00f6glicht in Jahreszeitr\u00e4umen zielorientiert auf die Ergebnisse aus den Fangstatistiken, den Gespr\u00e4chen und R\u00fcckmeldungen der Vereinsmitglieder und auf Ergebnisse von Bestandserhebungen und Ereignissen am Gew\u00e4sser zu reagieren. Dies garantiert eine Bewirtschaftung, die sich unmittelbar an den tats\u00e4chlichen Gegebenheiten im Revier orientiert und damit die Nutzung der Fischbest\u00e4nde in einer \u00f6kologisch vertr\u00e4glichen und nachhaltigen Form gew\u00e4hrleitstet.<\/p>\n\n\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fischereiordnung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wie im vergangenen Jahren, werden wir auch f\u00fcr die kommenden Saisonen eine sehr <strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-luminous-vivid-orange-color\">limitierte Anzahl von Jahreslizenzen und pro Jahreslizenz, 3 G\u00e4stekarten ausgeben,<\/mark><\/strong> um den Befischungsdruck gering zu halten.<br \/><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fischarten<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Bachforelle<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bachforelle (BF) ist aus bisher unbekannten, nicht konkreten Ursachen, die noch immer untersucht werden, kaum vorhanden. Die vorhandenen BF, die aus den Nebengew\u00e4sser (Kalten-, Sulz- und Rettenbach) haupts\u00e4chlich einwandern, werden im Sommer ab Ende August bis Mitte September schwarz und sterben. Der Umstand ist multiples Organversagen und letztendlich Blindheit, die eine schwarze F\u00e4rbung verursacht. Wir haben daher Besatzma\u00dfnahmen mit BF, bis zur Kl\u00e4rung dieser Situation, seit 2010 eingestellt. Sollten welche gefangen werden, so gilt das gesetzliche Schon Ma\u00df lt. O.\u00d6. Fischereigesetz!<br \/><br \/><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-luminous-vivid-orange-color\">Bitte Sichtungen und Fang von \u201eSchwarzen Bachforellen\u201c sowie Seeforellen an den Bewirtschafter Heimo Huber Tel. +43 681 203 896 05 bzw. E-Mail: heimo.huber(at)gmail.com melden!<\/mark><\/strong><\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Regenbogenforelle<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Regenbogenforelle (RBF) ist eine nicht heimische Fischart, die sich in der Ischler Traun zwischenzeitlich als Leitfisch behauptet. Somit ist f\u00fcr uns Fischer die RBF ein idealer Beutefisch. Relativ einfach zu fangen, wohlschmeckend und in einer gro\u00dfen Anzahl vorhanden. Trotzdem gilt strikte Einhaltung der Schonzeit!<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-luminous-vivid-orange-color\">Schonzeit der Regenbogenforelle 1. Dezember bis 15. M\u00e4rz<\/mark><\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Laichzeit der Regenbogenforelle<\/strong><br \/>Die RBF reproduziert sich mittlerweile in der Ischler Traun sehr gut. Soweit wir bis jetzt beobachten konnten, gibt es Herbst- wie Fr\u00fchjahrslaicher im Revier. Die Laichzeit der Herbstlaicher, beginnt im November, die der Fr\u00fchjahrslaicher nahtlos \u00fcbergehend bis in den April.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Entnahme von Regenbogenforellen (K\u00fcchenfenster)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"540\" src=\"https:\/\/huberpower.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/image-26-1024x540.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-22454\" srcset=\"https:\/\/huberpower.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/image-26-1024x540.png 1024w, https:\/\/huberpower.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/image-26-450x237.png 450w, https:\/\/huberpower.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/image-26-1536x810.png 1536w, https:\/\/huberpower.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/image-26-2048x1081.png 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Entnahmefenster f\u00fcr RBF von 30 cm bis 49 cm <\/strong><br \/>Um gro\u00dfe Laichfische zur Bestandssicherung zu wahren haben wir ein Entnahme-Fenster bei RBF zwischen 30 cm bis 49 cm.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die \u00c4sche<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir haben noch einen \u00c4schen Bestand an der Ischler Traun. Die Alterspyramide ist zwar nicht optimal und auch Besatzma\u00dfnahmen gestalten sich schwierig, deswegen sollte die \u00c4sche geschont werden. Da sich die \u00c4schen Laichzeit an der Oberen Traun auf Anfang bis Mitte Mai verlagert, haben wir eine Schonzeit au\u00dferhalb der gesetzlichen Laichzeit beschlossen:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-luminous-vivid-orange-color\">FFW-Schonzeit der \u00c4sche an der Ischler Traun: 1. M\u00e4rz bis 31. Mai<\/mark><\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wie im O.\u00d6. Fischereigesetz unter &#8222;Weidgerechtigkeit&#8220; geregelt, d\u00fcrfen Fische in der Laichzeit, nicht befischt werden!<\/strong> Da in &#8222;normalen Jahren&#8220; per Ende April die Schneeschmelze einsetzt, stellt diese gegen\u00fcber der gesetzlichen Schonzeit an der Ischler Traun keine gro\u00dfe Einschr\u00e4nkung dar und wir ersuchen um strikte Einhaltung dieser FFW-Bestimmung!<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Andere Fischarten und O\u00d6-Landesfischerkarte<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Brittelma\u00df und Schonzeit: Lt. O\u00d6-Fischereigesetz<br \/>Weiteres ist eine g\u00fcltige &#8222;<strong>O\u00d6-Jahresfischerkarte<\/strong>&#8220; mit zu f\u00fchren, dieses geh\u00f6rt mit der FFW-Jahreslizenz, dass ist der Einzahlungsbeleg mitgef\u00fchrt und wird von den FSO (Fischereischutzorganen) kontrolliert.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Entnahme\/Jahr<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da wir unsere Besatzma\u00dfnahmen so gering wie m\u00f6glich halten und das Eigenaufkommen von \u00c4schen und RBF auch weiterhin f\u00f6rdern wollen, soll sich die Entnahme von Fischen in Grenzen halten. Wir wollen jedoch absichtlich keine Entnahmebeschr\u00e4nkungen vorgeben und \u00fcberlassen des jeden Mitglied, hier nach besten Wissen und Gewissen, in Eigenverantwortung und weidgerecht zu handeln.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-luminous-vivid-orange-color\">No fishing: vom 1. Dezember bis 15. M\u00e4rz (Empfohlen ab 1. 4.)<\/mark><\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Zeitraum ist die Fischerei generell untersagt, um den Fischen, aber auch dem Gew\u00e4sser-Lebensraum eine Erholungsphase zu gew\u00e4hren. Empfohlen wird, die Fischerei erst mit Anfang April zu beginnen. Da zu dieser Zeit die \u00c4schen zu laichen beginnen, ist darauf dringend zu achten, dass diese nicht gezielt angefischt und im Laichgesch\u00e4ft gest\u00f6rt werden!<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-luminous-vivid-orange-color\">Kein Watfischen bis 31. Mai<\/mark><\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Sinne der &#8222;Weidgerechtigkeit&#8220; und um unser nat\u00fcrliches Aufkommen von \u00c4schen und Forellen und deren Laichpl\u00e4tze zu sch\u00fctzen sind diese nicht zu befischen, zu durchzuwaten und gro\u00dfr\u00e4umig zu umgehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fangmeldungen sind erw\u00fcnscht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-luminous-vivid-orange-color\">Bitte Fangmeldungen an den Bewirtschafter Heimo Huber, telefonisch oder per WhatsApp unter der Telefonnummer +43 681 2038 9605 bzw. per E-Mail: heimo.huber(at)gmail.com melden, wenn m\u00f6glich mit Foto! Um eine \u00dcbersicht \u00fcber die Fischbest\u00e4nde zu haben, sind m\u00f6glichst viele Meldungen \u00fcber positive -und auch negative Erlebnisse an unseren Revieren erw\u00fcnscht.   <\/mark><\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Reviergrenzen Ischler Traun und Zufl\u00fcsse<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Fischereirevier \u201eIschler Traun\u201c mit einer Gesamtl\u00e4nge von ca.8,25 km, reicht von der <strong><mark style=\"background-color:rgba(0, 0, 0, 0)\" class=\"has-inline-color has-luminous-vivid-orange-color\">Stra\u00dfenbr\u00fccke in Lauffen (obere Reviergrenze) bis zur Baumit-Br\u00fccke, unterhalb von Bad Ischl (untere Reviergrenze)<\/mark><\/strong>! Mit dabei sind noch die Nebenb\u00e4che wie: Sagm\u00fchlbachl, Kaltenbach und Sulzbachbach. Seit 2011 \u00fcber einer L\u00e4nge von ca. 1,2 km der renaturierte Engleithen Altarm (Alte Traun). Diese Nebengew\u00e4sser werden zur Aufzucht verwendet und d\u00fcrfen nicht befischt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es ist die Pflicht des Lizenznehmers, sich mit den Reviergrenzen vertraut zu machen.<br \/><br \/>Obere Grenze Ischler Traun: Br\u00fccke in Lauffen<br \/>Untere Grenze Ischler Traun: Baumit Br\u00fccke (unterhalb von Bad Ischl \u2013 bei der Kl\u00e4ranlage)<br \/><br \/>Grenze zur Ischl: Unterhalb der Br\u00fccke \u00fcber die Ischl <br \/>Grenze zum Rettenbach: unterhalb der Schwelle und der Eisenbahnbr\u00fccke<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Bestimmungen <\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Es ist nicht gestattet, andere Personen mitangeln oder in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen. <\/li>\n\n\n\n<li>Das Angeln in der Nacht (eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) ist verboten.<\/li>\n\n\n\n<li>Jeder Jahreslizenzbesitzer erh\u00e4lt auch 3 G\u00e4stekarten. Jeder Jahreslizenzbesitzer muss vor Beginn des Angeltages die G\u00e4stekarte mit Namen und Datum versehen. Der Gast muss auch eine amtliche O\u00d6-Fischerkarte oder eine O\u00d6-G\u00e4stekarte besitzen und diese mit der FFW-Tageskarte mitf\u00fchren und den Organen des \u00f6ffentlichen Sicherheitsdienstes und der Fischereiaufsicht vorzeigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Angelfischerei ist ausschlie\u00dflich mit der Fliegenrute erlaubt.<\/li>\n\n\n\n<li>Es darf ausschlie\u00dflich widerhakenlos und mit einer k\u00fcnstlichen Fliege gefischt werden. Wir ersuchen um m\u00f6glichste Schonung der untermassigen Fische. Untermassige Fische sind schonend mit angefeuchteten H\u00e4nden von der Angel zu befreien, m\u00f6glichst im Wasser zu belassen und zur\u00fcckzusetzen! Im Zweifelsfall ist es besser, das Vorfach kurz abzuschneiden und den Fisch mit der Fliege zur\u00fcck zu setzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Es sind Trockenfliegen, Nymphen und Streamer erlaubt!<\/li>\n\n\n\n<li>Jigs, Brotfliege und Glo Bugs o.\u00e4. Kunstk\u00f6der sind verboten!<\/li>\n\n\n\n<li>Keine Salzwasserhaken verwenden!<\/li>\n\n\n\n<li>Es ist die Fischerei nur mit einer Rute und nur mit Einzelhaken (barbless) gestattet.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschwerung am Vorfach (Tiroler H\u00f6lzl-Montage o.\u00e4.) sind verboten!<\/li>\n\n\n\n<li>Es soll au\u00dferdem kein d\u00fcnneres Vorfach als 0,14mm (5x) verwendet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Kinder unter 12 Jahren d\u00fcrfen unter Aufsicht und Anwesenheit eines Lizenznehmers fischen, jedoch beide insgesamt nur mit einer Fliegenrute.<\/li>\n\n\n\n<li>Fische die au\u00dferhalb des Entnahmema\u00dfes oder solche die in der Schonzeit gefangen wurden, sind bei sorgf\u00e4ltiger Behandlung (insbesondere beim L\u00f6sen des Hakens) unter allen Umst\u00e4nden ins Wasser zur\u00fcckzusetzen. Speziell bei \u00c4schen, wenn der Haken tief sitzt, ist es besser f\u00fcr den Fisch, das Vorfach kurz vor der Fliege abzuschneiden und den Haken am Fisch zu belassen und mit dem Fisch frei zu lassen. Ist ein Fisch derart verletzt, dass ein Weiterleben auszuschlie\u00dfen ist, ist dieser in waidgerechter Art zu verbringen.<\/li>\n\n\n\n<li>Das H\u00e4ltern von Fischen ist nicht erlaubt.<\/li>\n\n\n\n<li>Ufer und Gew\u00e4sser sind rein zu halten. Besch\u00e4digungen fremden Besitzes oder Beunruhigung der Jagd sind zu vermeiden. Das Befahren der Fluren abseits der \u00f6ffentlichen Zufahrtswege ist verboten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die FFW-Fischereiordnung und alle fischereirechtlichen Bestimmungen, insbesondere das O.\u00d6. Fischereigesetz, sind einzuhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Jeder Angler ist verpflichtet, an der \u00dcberwachung des Fischwassers mitzuwirken. Werden unrechtm\u00e4\u00dfige oder fragw\u00fcrdige Handlungen im\/am Gew\u00e4sser beobachtet, ist sofort ein beeideter Fischaufseher, die Gemeinde oder der n\u00e4chste Polizeiposten zu verst\u00e4ndigen. Jede \u00dcbertretung der Fischereiverordnung ist sofort dem Aufsichtsorgan oder einem Vorstandsmitglied zu melden.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied wird im Vereinsinteresse ersucht, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Bestimmungen, sowie Verunreinigungen des Gew\u00e4ssers (Einleitung von Abw\u00e4sser, M\u00fcllentsorgung, Schneer\u00e4umung etc.) unverz\u00fcglich der Polizei (133) bzw. der Vereinsleitung zu melden!<\/li>\n\n\n\n<li>Zur \u00dcberwachung der Einhaltung dieser Fischereiordnung sind die bestellten Aufseher befugt; ihren Aufforderungen und Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Weigerung hat sofortigen Lizenzentzug zur Folge. Der Lizenznehmer \u00fcbernimmt diese Fischereiordnung und verpflichtet sich damit, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vereinsleitung kann, wenn es f\u00fcr das Fischgew\u00e4sser sinnvoll ist, \u00c4nderungen dieser Bestimmungen vornehmen. Aus Gr\u00fcnden der Schonung k\u00f6nnen auch einzelne Streckenteile gesperrt werden. <\/li>\n\n\n\n<li>Die Ausgabe einer Jahreslizenz kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unterst\u00fctzung und Begehung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollten Sie Unterst\u00fctzung am Wasser brauchen, bitte melden. Es kann gerne nach Terminvereinbarung eine gemeinsame Begehung der Ischler Traun und ein gemeinsame Revier Einweisung stattfinden.<\/p>\n\n\n\n&nbsp;\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><span style=\"color: #99cc00;\">\u201eSch\u00fctzt die gro\u00dfen Fische&#8220;<\/span><\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\">Zitat von Prof. Dr. Robert Arlinghaus, welches besagt: <\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><\/p>\n&nbsp;\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Prolog Die Fischereiordnung wird vom Vorstand des Vereins \u201eFFW\u201c periodisch neu erstellt beziehungsweise an die, in den jeweiligen Pachtgew\u00e4ssern entstehenden dynamischen Ver\u00e4nderungen angepasst. 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