Lt. OÖ. Landesfischereiverband, ist eine für die Reviere angepasste Geschäftsordnung zu führen. Die Geschäftsordnung des FROSKG unterliegt einem kontinuierlichen Anpassungsprozess. Um auf aktuelle Erfordernisse zeitnah reagieren zu können, wird das … GESCHÄFTSORDNUNG weiterlesen
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