GESCHÄFTSORDNUNG

Lt. OÖ. Landesfischereiverband, ist eine für die Reviere angepasste Geschäftsordnung zu führen. Die Geschäftsordnung des FROSKG unterliegt einem kontinuierlichen Anpassungsprozess. Um auf aktuelle Erfordernisse zeitnah reagieren zu können, wird das … GESCHÄFTSORDNUNG weiterlesen