Lt. OÖ. Landesfischereiverband, ist eine für die Reviere angepasste Geschäftsordnung zu führen. Die Geschäftsordnung (GO-FROSKG) des FROSKG unterliegt einem kontinuierlichen Anpassungsprozess. Um auf aktuelle Erfordernisse zeitnah reagieren zu können, wird … GESCHÄFTSORDNUNG (GO-FROSKG) weiterlesen
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